Ein eigenes Gartenhaus bringt viele Vorteile mit sich: Hier können die Kübelpflanzen überwintern, Gartenmöbel, Rasenmäher und Co. werden trocken untergestellt und der Garten wird optisch aufgewertet. Doch nicht immer und überall ist der Bau ohne eine vorherige Genehmigung möglich.
Die Bauordnung gibt vor, was erlaubt ist
Obwohl der Garten zum privaten Grundstück eines jeden Eigentümers bzw. Mieter gehört, gilt hier das öffentliche Baurecht. Kurzum: Nicht jeder darf auf seinem Grundstück bauen, was er möchte. Stattdessen muss er sich an das sogenannte Planungsrecht halten, welches bundesweit gilt.
Die einzelnen Bundesländer haben gesonderte Regelungen, welche die bundesweiten Regelungen teilweise ergänzen. Deshalb ist es wichtig, dass sich Betroffene vorab über die individuellen und die aktuell vorherrschenden Regelungen informieren, bevor sie mit dem Bauen beginnen. In der Länderbauordnung finden sich alle Informationen im Detail.
Meistens dürfen Schuppen oder sogenannte Lauben in einem Garten nur innerhalb der offiziellen Baugrenzen gebaut werden. Dort greift die Regelung für Nebenanlagen, zu denen auch das klassische Gartenhaus zählt.
Wer genau wissen möchte, wo die Nebenanlagen errichtet werden dürfen, sollte sich den Bebauungsplan ansehen. Hier erkennt man als Laie feine Linien, welche nicht überbaut werden dürfen. Das Gartenhaus sollte nicht über die Linie ragen – auch nicht zum Beispiel mit einem ausladenden Dach oder ähnlichen Elementen.
Genau über räumliche Möglichkeiten auf eigenem Grundstück informieren
Für jedes Grundstück gibt es einen eigenen Bebauungsplan. Deshalb ist es wichtig, dass sich Laien nicht nur für größere Gartenhäuser die entsprechenden Dokumente ansehen, sondern auch bei solchen Schuppen, die eigentlich keiner Genehmigung bedürfen. Die Baugrenzen müssen nämlich trotzdem eingehalten werden.
Wer sich nicht an die Grenzen hält, könnte Ärger mit dem Nachbarn provozieren, der das Ganze wiederum beim zuständigen Amt meldet. Es wäre sehr schade, wenn man dann das eigentlich nagelneue Gartenhaus modifizieren oder ganz abreißen müsste.
Beim Bauen müssen sich Verantwortliche nicht nur nach dem Bebauungsplan richten. Ist kein Plan vorhanden oder dieser liest sich nicht eindeutig, muss das Haus trotzdem zu den örtlichen Gegebenheiten passt. Was genau das in der Praxis bedeutet, erfragt man am besten bei der eigenen Gemeinde.
Wann eine Baugenehmigung auf jeden Fall nötig ist
Je nach Bundesland sind individuelle Vorgaben für die Höhe und die Größe einzuhalten, bis zu denen man keine Baugenehmigung braucht. Generell darf das Gartenhaus nicht größer als maximal drei Meter werden.
Eine Baugenehmigung ist dringend nötig, wenn es nicht explizit als Geräteschuppen verwendet wird. Werden zum Beispiel Toiletten eingebaut, um das Gebäude bewohnbar zu machen, ist die Baugenehmigung Pflicht!
Wird das Gartenhaus nicht innerhalb einer bestehenden Siedlung errichtet, ist die Baugenehmigung obligatorisch. Ist das Fundament fest, muss ebenfalls eine offizielle Genehmigung für den Bau eingeholt werden. Das gilt zum Beispiel für Fundamente aus Beton.
Auf Nummer sicher gehen und örtliche Behörde befragen
Viele Menschen kaufen fertige Bausätze entweder im Baumarkt oder online. Wer ganz sicher gehen will, dass er das Gartenhaus aufstellen darf, sollte vorab die exakten Maße zuverlässig in Erfahrung bringen. Diese nennt man persönlich oder telefonisch bei der Behörde. Sind die Bauantragsunterlagen unterzeichnet, kann man das Gartenhaus mit einem guten Gefühl anschaffen und sofort loslegen.
Wer nicht sicher ist, was er darf und was nicht, sollte besser nicht auf gut Glück mit dem Bau beginnen. Es drohen ansonsten empfindliche Bußgelder. Diese variieren je nach Bundesland und können maximal 50.00 Euro betragen. Das ist die Sache ganz sicher nicht wert!
Das ist definitiv verboten
Im Gartenhaus darf man nicht wohnen – selbst dann nicht, wenn man eine Baugenehmigung hat. Diese ist in der Regel an die Bedingung geknüpft, dass man den Bau als Schuppen und nicht als Wohnung nutzt.
Auch in der Kleingartenkolonie werden ständig neue Gartenhäuser gebaut oder alte renoviert. Dann gilt: Bei sehr kleine Häuschen braucht man keine Genehmigung. Überschreitet das Gartenhaus bestimmte Maße hinsichtlich der Höhe oder Breite, wird das Dokument allerdings dringend gebraucht. Auch diese Vorgaben regelt jedes Bundesland individuell.
Eine Gartenlaube darf meistens maximal 24 Quadratmeter groß sein – so besagt es das sogenannte Bundeskleingartengesetz, welches für ganz Deutschland gilt.
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