Unwetter – welche Versicherung zahlt?

Überschwemmte Straße
Damit der Schaden des überschwemmten Kellers bezahlt wird, ist die richtige Versicherung wichtig - Foto: zenpix / depositphotos.com

Menschen spüren die Auswirkungen des Klimawandels weltweit. Deutschland, Österreich und die Schweiz bilden keine Ausnahme, wie man in diversen News lesen kann. FOCUS-Online-Redakteurin Christina Steinlein berichtete in Ihrem Artikel vom 21.03.2012 von den Erkenntnissen der Wissenschaftler. Bis zur Jahrhundertwende steigen die durchschnittlichen Temperaturen um vier Grad an. Das bewirkt, dass Stürme mit mehr Kraft Unheil anrichten. Hagelschläge, Hitzewellen und Hochwasser nehmen zu.

Dachpfannen fliegen durch die Luft. Der Regen prasselt durchs Dach in die Wohnung. Im oberen Geschoss sind die Schäden groß. Darunter sieht es nicht besser aus. Der Keller läuft voll, die Wassermassen steigen an. Ein umstürzender Baum fällt auf die Garage. Ein Blitz schlägt ein und zerstört elektronische Geräte.

Die entstandenen Schäden gehen ins Geld. Schließen Sie als Hauseigentümer rechtzeitig notwendige Versicherungen ab, hält sich das finanzielle Risiko in Grenzen.

Zahlt die Hausratversicherung bei Unwetterschäden?

Die Hausratversicherung greift bei durch Blitzschlag oder Sturm geschädigten beweglichen Sachen, die sich zur Zeit des Schadens innerhalb des Wohnraums und des Kellers befanden. Dazu zählen technische Geräte, Gartengeräte, Kleidung, Möbel und Teppiche. Ferner kommt sie für durch Feuer Leitungswasser und Einbruchdiebstahl entstandene Schäden an beweglichen Sachen auf.

Was ist durch die Hausratversicherung nicht abgesichert?

Erlitten während des Unwetters auf dem Balkon verbliebene Gegenstände Schäden, kommt die Hausratversicherung nicht dafür auf. Ebenso verhält es sich mit solchen, die durch Unachtsamkeit, beispielsweise durch nicht geschlossene Fenster entstanden. Überschwemmungsschäden durch Hochwasser und Starkregen übernimmt die Hausratversicherung nicht.

Dringt durch große Schneemassen, die sich etwa auf der Terrasse ansammeln, Feuchtigkeit in das Eigenheim, zählt dies weder zu den durch Überschwemmung noch zu den durch Schneedruck entstandenen Schäden. Die Hausratversicherung zahlt nicht.

Bei Schäden an Gebäudebestandteilen, wie für das Haus angefertigte und eingepasste Einbauküchen sowie fest verklebte Parkettböden, verweigert die Hausratversicherung die Übernahme der Kosten.

Standardmäßig nicht abgesichert sind Defekte an elektrischen Geräten, die durch Überspannung entstehen.

Mit einer Elementarschadenversicherung zur Hausratversicherung sichern Ihr Hab und Gut ab. Diese Versicherung schließt im Keller vorhandenes weniger wertvolles Mobiliar ein.

Für welche Schäden am Haus zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für die im Vertrag niedergelegten Gefahren und Kosten auf. Zerstören dicke Hagelkörner die Fassade Ihres Eigenheims oder zertrümmern sie die Fensterscheiben übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für die Wiederherstellung Ihres Gebäudes. Ebenso versichert sind Schäden durch

  • Feuer
  • Leitungswasser (Nässe, Frost, Rohrbruch)
  • Sturm

Dabei handelt es sich um den klassischen Dreifachschutz.

Versichert ist das Haus mit all seinen Bestandteilen wie Böden und Decken. Dazu gehören alle Teile, die mit Ihrem Eigenheim fest verbunden sind:

  • Einbaumöbel
  • Zentralheizungsanlage
  • Spülbecken
  • Gebäudezubehör wie Terrassen und Boxen für Müll, Briefkästen und Klingelanlagen.

Durch gesonderte Vereinbarungen versichern die Gesellschaften zudem Wasser- und Abwasserrohre außerhalb des Grundstücks.

Gewächshäuser, Gartenhäuser, Carports, Befestigungen von Hof- und Gebäude und Hundehütten bedürfen als sonstiges Gebäudezubehör ebenfalls einer gesonderten Vereinbarung.

Die Feuerversicherung – Teil der Gebäudeversicherung

Die Feuerversicherung umfasst durch eine offene Flamme, Blitzschlag, Explosion oder Implosion bedingte Brandschäden. Trifft ein Blitzschlag auf Ihr Gebäude und ein dadurch entstehender Brand zerstört Teile davon, sind sie ebenso versichert wie durch ihn verursachte Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Geräten.

Eine Explosion bezeichnet ein plötzlich mit einem Knall verbundenes Zerbersten eines Körpers infolge der Ausdehnung von Dämpfen oder Gasen. Ist im Gegensatz dazu in einem geschlossenen Hohlkörper der Innendruck geringer als der äußere, implodiert er durch die Druckdifferenz.

Leitungswasserversicherung – enthalten in der Gebäudeversicherung

Dieser Teil der Gebäudeversicherung übernimmt Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden. Tritt der Schaden infolge von Rohrbruch oder Frost auf, erstattet die Versicherung die Kosten.

Sturmversicherung – erst ab Windstärke 8

Wetterbedingte Schäden durch Sturm sind nur versichert, wenn die Windgeschwindigkeit mind. 63 km/h betrug.

Welche Gefahren versichert die Gebäudeversicherung nicht?

Fügen Überschwemmungen und Starkregen Ihrem Eigenheim Schaden zu, bleiben Sie auf den Kosten sitzen, sofern Sie keine Zusatzversicherung, in diesem Fall eine Elementarschadenversicherung abschlossen. Ebenso ausgenommen sind Schäden durch:

  • Vulkanausbruch
  • Schneedruck
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Lawinen
  • Sturmflut
  • Grundwasserschäden.

Die Gebäudeversicherung kommt zudem nicht für Brandschäden an Kaminen auf, sofern das Feuer diesen nicht verlassen hat.

Elementarschadenversicherungen – ergänzender Versicherungsschutz zur Gebäudeversicherung

Eine Elementarschadenversicherung ergänzt die Gebäudeversicherung. Sie sichert Ihr Eigenheim ab, wenn Schäden durch Naturgewalten entstehen. Sie kommt dafür auf, wenn durch Starkregen und Überschwemmungen Ihr Wohngebäude Schaden nimmt. Eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung im Jahr 2016 ergab, dass nur 12 Prozent der Immobilienbesitzer dies als Gefahr für ihre Immobilie ansehen.

Ferner sichert sie Schäden durch:

  • Hochwasser,
  • Erdfall und Erdrutsch,
  • durch Schneedruck und
  • Lawinen ab.

Spätestens jedoch, wenn der Keller trocken gelegt werden muss und der Hausbesitzer die Schäden sichtet, wünscht sich manch einer, eine Elementarschadenversicherung gehabt zu haben.

Rückstauversicherung – wenn eine braune Brühe sich in Ihrem Haus ausbreitet

Eine Rückstauversicherung zahlt die entstandenen Schäden an Ihrem Gebäude, wenn es zu einem Rückstau kam. Ein solcher entsteht, wenn die Kanalisation es nicht mehr schafft, große Niederschlagsmengen abzuführen. Durch die Abwasserrohre gelangt das Wasser in die Wohnung. Die Versicherung zahlt nicht, wenn das Entwässerungssystem keine Rückstausicherung enthält.

Was tun bei einem entstandenen Schaden?

Richtet ein Unwetter Schaden an Ihrem Haus an, handeln Sie sofort, um Folgeschäden zu vermeiden.

Planen verhindern ein weiteres Eindringen von Wasser bei einem undichten Dach. Rufen Sie sofort Ihren Dachdecker für eine Notreparatur an.

Zu große Schneemassen auf dem Dach entfernen Sie umgehend.

Kam es zu einem Wasserschaden, kontrollieren Sie die Geräte auf Ihre Funktionsfähigkeit, bevor Sie dieser in Betrieb nehmen.

Anschließend dokumentieren Sie die Schäden durch Fotos und Skizzen. Bei Hochwasserschäden vermerken Sie, wie hoch das Wasser stand. Fertigen Sie eine Liste an, die alle Schäden aufführt. Rechnungen und Belege, die Sie für eine Notreparatur erhielten, bewahren Sie auf.

Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung sofort von den Schäden in Kenntnis zu setzen.

Kai

Written by Kai

Kai ist als Familienvater, SEO und Geschäftsführer immer auf der Suche nach dem neuesten Trend. Qualität ist ihm ebenso wichtig, wie Nachhaltigkeit und er hat sich daher auf dieser Seite zur Aufgabe gemacht, den Lesern die besten Produkte zu präsentieren.

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