Bei mir wurde eingebrochen – was soll ich tun?

Einbrecher schiebt einen Rollladen hoch
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Jeder denkt, es könne ihn nicht treffen, und doch kommt es tausendfach jedes Jahr in Deutschland vor. Die Rede ist von Wohnungseinbrüchen. Damit im Falle eines Falles für Betroffene nicht gleich die Welt zusammenbricht, sollte man sich pro forma auch damit beschäftigen, was nach einem solchen Einbruch zu tun ist. Wir haben unsere besten Tipps zu diesem Thema zusammengestellt.

Was tun bei bzw. nach einem Einbruch?

Wenn man Opfer eines Einbruchs wurde, ist richtiges Verhalten sehr wichtig. Zwar finden die wenigsten Einbrüche in Anwesenheit der Bewohner statt, aber auch das kommt vor. Gehen wir also einmal von diesem Extremfall aus. Hier gilt: Man sollte sich in dieser Situation niemals gegen den Einbrecher stellen oder versuchen, diesen festzuhalten! Es kann nicht abgeschätzt werden, zu welchen Mitteln der Einbrecher dann greift und ob er vielleicht bewaffnet ist und von dieser Waffe auch Gebrauch macht.

Tipp: Wer einen Einbrecher in seinen Wohnräumen überrascht, der sollte sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 anrufen und angeben, dass der Einbrecher sich noch im Haus befindet. Wenn es gefahrlos möglich ist, sollte man anschließend kräftig Lärm machen. Dadurch muss der Einbrecher befürchten, erwischt zu werden, und wird in den meisten Fällen die Flucht ergreifen. Wer den Einbrecher noch zu Gesicht bekommt, sollte sich möglichst viele Details zum Aussehen, seiner Kleidung, zum Fluchtwagen und zu eventuellen Komplizen merken, um hinterher bei der Polizei entsprechende Angaben machen zu können.

Wenn sich ein Einbruch in Abwesenheit ereignet hat, gilt es, sofort nach Kenntnis die Polizei unter der Notrufnummer zu kontaktieren und den Sachverhalt zu schildern. Wichtig: Keinesfalls sollte vor dem Eintreffen der Polizei etwas in den Wohnräumen verändert werden, ansonsten könnten wichtige Spuren und Beweise vernichtet werden. Die Polizei bzw. Spurensicherung muss alle Spuren und Beweise unverändert aufnehmen können. Auch wenn die Aufklärungsrate bei Einbrüchen sehr gering ist – jede Spur kann die Chancen zur Aufklärung erhöhen.

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Was wurde gestohlen?

Wichtig ist, sich nach den ersten Maßnahmen einen Überblick über die gestohlenen Gegenstände zu verschaffen. Wurden Karten (Kreditkarten) und Sparbücher gestohlen, sollten diese umgehend gesperrt werden. Die zentrale Sperrrufnummer für sämtliche Bankkarten ist 116 116 (kostenfrei).

Der Einbruch sollte zudem umgehend der Versicherung gemeldet werden. Dazu ist es nicht nötig, sofort eine komplette Aufstellung der gestohlenen Gegenstände einzureichen, dies kann auch nachträglich erfolgen. Spätestens drei Wochen nach dem Einbruch muss die Liste jedoch vollständig vorliegen, sonst kann der Versicherer eine Zahlung verweigern.

Zur Versicherung sollte man außerdem wissen: Grundsätzlich werden Schäden durch Einbrüche von der Hausratversicherung übernommen. Dabei gibt es jedoch einige Punkte zu beachten. Zunächst ist die Versicherungssumme entscheidend. Diese darf nicht zu niedrig angesetzt sein (Stichwort Unterversicherung), da es sonst zu Problemen im Schadensfall kommt. Ohne Nachweise zu den gestohlenen Gegenständen übernimmt eine Versicherung maximal 650.- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Nützlich ist es deshalb, eine Liste aller Wertgegenstände anzulegen. Dadurch besteht jederzeit ein Überblick über die Wertgegenstände, und im Versicherungsfall nach einem Einbruch wird nichts vergessen.

An die Schlösser denken

Oft werden beim Einbruch auch Schlösser zerstört, manche Täter nehmen zudem gezielt gefundene Zweitschlüssel mit, um evtl. zu einem späteren Zeitpunkt das Objekt nochmals aufzusuchen. „Nach einem Einbruch ist es daher ratsam, alle Schlösser umgehend auszutauschen“, erklärt ein Mitarbeiter vom Schlüsseldienst Moers.

Einbruchschutz-Beratung

Wer so weitsichtig ist und sich bereits im Vorfeld über Einbruchschutz Gedanken macht, sollte einen Fachmann konsultieren und sich ausführlich beraten lassen. So können individuelle Maßnahmen entwickelt werden, die das persönliche Einbruchsrisiko minimieren.

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Merke: Einbruchschutz ist keine „Ware von der Stange“, es gibt hier kein System, das für alle Häuser und Wohnungen gleichermaßen geeignet ist. Stattdessen müssen stets die örtlichen Gegebenheiten und individuellen Schwachstellen berücksichtigt werden.

Eine echte Möglichkeit zur Beratung und Aufklärung bieten die polizeilichen Beratungsstellen an. Unter www.k-einbruch.de beispielsweise, einer Initiative unter dem Motto „Ich lebe sicher“, kann man nach Beratungsstellen in direkter Nähe suchen. Weitere Initiativen und viele nützliche Informationen zum Einbruchschutz sowie Verweise auf Beratungsstellen finden sich auch bei jeder Polizeidienststelle.

Kai

Written by Kai

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